Marbaum – wir beraten Sie

Diese Seite haben wir für Sie erstellt um Ihnen in Ihrem Garten beratend zur Seite zu stehen.
Wir wurden z. B. schon oft gefragt, ob es stimmt, dass Obstbäume rechtlich gesehen jederzeit geschnitten oder gefällt werden dürfen oder wann generell die richtige Schnittzeit für Hecken und Bäume ist.

  1. Obstbaumschnitt oder – fällung jederzeit erlaubt?
  2. Richtige Schnittzeit für Bäume und Hecken?
  3. Baumfällung – genehmigungspflichtig?
  4. Fällgenehmigung in Marburg
  5. Ist mein Baum sicher?
  6. Verkehrssicherungspflicht
  7. Baumkappung?
  8. Baumschnitt – wie oft?
  9. Schatten- und Laubprobleme
  10. Eichen-Prozessionsspinner
  11. Baumempfehlung zum Pflanzen
  12. Pflegeanleitung für gepflanzte Bäume

1. Dürfen Obstbäume jederzeit geschnitten oder gefällt werden

Die Obstbäume bilden eine Ausnahme im deutschen Naturschutzgesetz. Um den Obstbauern zu ermöglichen, weiterhin ihre Arbeit zu tun, wurden die Obstbäume aus dem Fällverbot zwischen 1. März bis 29. September herausgenommen. Obstbäume dürfen also jederzeit gefällt werden und auch größere Schnitteingriffe sind immer erlaubt. Natürlich sollte darauf geachtet werden, dass Vogelbrut und Fledermäuse nicht gestört werden.

2. Wann ist die richtige Schnittzeit für Hecken und Bäume

Der richtige Schnittzeitpunkt liegt nicht nur an der Jahreszeit und rechtlichen Vorlagen, sondern hängt auch davon ab, was mit dem Schnitt erreicht werden soll. Pflanzen sind Lebewesen und reagieren auf äußere Einflüsse.

Im Winter ist der Saftstrom weitgehend inaktiv oder zumindest so stark reduziert, so dass der Baum Pilzen, Viren und Bakterien fast schutzlos ausgeliefert ist. Auch im Winter gibt es ausreichend „wärmere“ Zeiten, wo diese Krankheitserreger aktiv werden können. Bis der Baum sich wieder wehren kann, ist der Krankheitskeim u. U. schon so tief eingedrungen, dass er kaum mehr abzuwehren ist. Dementsprechend sollten im Winter keine oder sehr wenig Schnitte gemacht werden. Allerdings erlaubt das deutsche Naturschutzgesetz zwischen 1. März und 29. September nur Baumpflegeschnitte bis ca. 5 cm Aststärke.

Wenn Gefahr in Verzug ist – z. B. absturzgefährdetes Totholz oder bruchgefährdete Baumteile oder Bäume – darf natürlich immer gearbeitet werden. Trotzdem sollten die Behörden vorher informiert werden. 

Erziehungsschnitte sind am Besten kurz vor dem neuen Austrieb zu erledigen. Dann reagiert der Baum bereits beim ersten Neuaustrieb auf die gerade erfolgten Schnitte und es vergeht wenig Zeit bis er sich gegen Pilze, Viren und Bakterien wehren kann.

Im Sommer, etwa von Juni bis Ende August haben die meisten Gehölze aufgrund des aktiven Saftstromes in der Vegetationsperiode die Möglichkeit, krankheitsabwehrende Substanzen an der Wunde einzulagern und die Überwallung der Wunde anzulegen und zu starten.

Rückschnitte erfolgen am Besten im Sommer. Wenn eine Pflanze Blattmasse verliert, möchte sie diese möglichst schnell wieder herstellen. Daher reagieren Bäume nach Kappungen auch vermehrt mit Austrieben. Bei einem Rückschnitt soll genau das nicht passieren. Deshalb ist es sinnvoll dann Rückschnitte zu vollziehen, wenn der erste Austrieb schon erfolgt ist, die Pflanze aber noch auf Pilze, Viren und Bakterien reagieren kann.  

3. Wann ist eine Baumfällung genehmigungspflichtig?

Eine Baumfällung ist während der Fällsaison (1. Okt. – 29. Febr.) nur in Gemeinden mit Baumschutzsatzung genehmigungspflichtig. In Gießen wurde die Baumschutzsatzung aufgehoben. In Marburg besteht eine solche. Alle Laubbäume über 60 cm Stammumfang (in 1 m Höhe) und alle Nadelbäume mit über 80 cm Stammumfang Stammumfang (in 1 m Höhe) benötigen in Marburg eine Fällgenehmigung. Bei Gefahr in Verzug (s. 2.) muss auch eine Genehmigung eingeholt werden. Allerdings ist nicht zu verantworten, dass ein Mensch zu Schaden kommt, weil der Genehmigungsprozess zu lange dauert. Ein kurzer Anruf und eine nachträgliche Genehmigung ist in einem solchen Fall in der Regel ausreichend.

4. Wie, wo und zu welchem Preis bekomme ich in Marburg eine Fällgenehmigung?

Eine Fällgenehmigung bekommt man in Marburg beim Grünflächenamt, also der Unteren Naturschutzbehörde. Entweder füllt man eine Antragskarte im Internet aus oder ruft dort den zuständigen Mitarbeiter an. Die Fällgenehmigung eines Baumes kostet etwa 20,- Euro. Natürlich bekommt man die Genehmigung nur, wenn ein ersichtlicher Grund besteht, ihn zu fällen. Ein solcher Grund ist z.B. Beschädigung von Gebäuden und Fundamenten, eine ersichtliche Umsturzgefahr oder ein genehmigtes Bauvorhaben. Der schlichte Wunsch, einen Baum wegzuhaben oder die Angst vor dem Umfallen desselben genügt in der Regel nicht. Laubbäume gelten dabei als wertvoller und erhaltenswerter als Koniferen (Nadelgehölze).

5. Ich habe manchmal Angst, dass mein Baum bei Sturm Schaden verursacht – was soll ich tun?

In diesem Fall empfehlen wir Ihnen einen Baumpfleger, einen Bauminspekteur/ Baumkontrolleur oder einen Baumsachverständigen zu Rate zu ziehen. Totholz und bruchgefährdete Äste, Baumteile oder Bäume sollten zügig entfernt werden, wenn Menschen zu Schaden kommen könnten, oder Sachschaden droht. Vielleicht ist die Angst aber auch unbegründet und nach menschlichem Ermessen droht kein Schaden. Niemand kann  100%ige Sicherheits-Garantie geben. Es gibt bei starken Stürmen in seltenen Fällen auch interne Wirbel, die derartige Geschwindigkeiten und Kraft entwickeln, dass selbst völlig gesunde Bäume auseinandergerissen und – gedreht werden können. Die Wahrscheinlichkeit, dass gerade Ihr Standort davon betroffen ist, ist allerdings sehr, sehr gering. Für den Normalfall kann der Fachmann eine Gefährdung erkennen.

6. Was hat es mit der Verkehrssicherungspflicht auf sich und wie genau muss ich das nehmen?

Die sogenannte Verkehrssicherungspflicht bedeutet schlichtweg, dass der Besitzer von Bäumen in Deutschland verantwortlich dafür ist, dass niemand und nichts zu Schaden kommt. Kurz gesagt ist er haftbar. Totholz über 3 cm Durchmesser ist z.B. zu entfernen. Wenn ein Baumpfleger in dem Baum gearbeitet hat, können Sie Ihre Fürsorgepflicht nachweisen, natürlich nur, wenn keine neue, offensichtliche Gefahr deutlich wird. Ein Baumpfleger kann Sie über sinnvolle Begutachtungsintervalle beraten.

7. Mein Baum wird mir zu groß, soll ich den Baum nicht kappen?

Einen Baum zu kappen oder einzukürzen scheint oft eine gute Idee zu sein um ihn sicherer zu machen. Auch wenn das uns als Baumpfleger natürlich Arbeit verschaffen würde, raten wir trotzdem in der Regel von einer Kappung ab. Wissenschaftliche Untersuchungen der Baumkunde-Universität Göttingen haben gezeigt, dass ein halbierter Baum im Sturm aufgrund von ungünstigem Schwingungsverhalten i. d. Regel eher bricht als ein ungekürzter Baum. Zudem erhält der Baum durch den großen Kappungsschnitt einen unheilbaren Schaden, der zu schlecht verankerten und abbruchgefährdeten Schösslingen führt und aufgrund fortschreitender Fäulnis den Baum eher zu einer zunehmenden Gefahr macht. Deshalb haben die allgemeinen Richtlinien für Baumpfleger (ZTV) eine solche Arbeit einfach für unzulässig erklärt. Natürlich gibt es Bruchgefahr aufgrund von Fäulnis oder starkem seitlichen Wachstum, die entsprechend starke Eingriffe erfordern. Dies kann im Zuge einer Beratung geklärt werden. Unser Resümee: Wir raten meistens dazu, Kappungen zu vermeiden und, wenn nötig, Bäume lieber einzukürzen oder zu fällen.

8. Wie oft muss ein Baum beschnitten werden, damit es ihm gut geht?

Es gibt auch bei natürlich wachsenden Bäumen manchmal Entwicklungen, die dem Baum später erhebliche Probleme bereiten bzw. ihn zerstören. Dies können Zwiesel, reibende oder zu ausladende Äste sein. Zu frühe Teilung des Stammes sorgt auch nicht für Stabilität. Solche Entwicklungen können Baumpfleger frühzeitig und dann viel kostengünstiger beseitigen als später, wenn „das Kind in den Brunnen gefallen ist“. Daher empfehlen wir auch beim Jungbaum etwa alle 3 bis 5 Jahre eine Prüfung. Beim älteren Baum sollten Inspektionsintervalle entsprechend dem Gesundheitszustand des Baumes eingerichtet werden. Auch eine extreme Trockenzeit kann plötzlich viele dürre Äste produzieren. Am besten nutzen Sie auch hier die Expertise eines Fachmanns.

9. Was raten Sie mir, wenn mein Baum zu viel Licht nimmt oder zu viel Laub abwirft?

Wenn es Ihnen so ergeht, sind Sie nicht alleine. Kleine Bäume werden groß und nehmen Ihnen eines Tages zu viel Licht und Aussicht.

Hier hat sich schon oft folgende, baumerhaltende Variante der Baumpflege bewährt: Wenn aus der Fülle der kleineren Äste etwa ein Viertel bis ein Drittel herausgenommen wird, reduziert sich das Laub im Herbst radikal. Man erhält spürbar mehr Licht und der Baum wird kaum geschädigt. Auch eine Einkürzung in den Außenbereichen kann schon sehr effektvoll sein.
In jedem Fall raten wir Ihnen erst einmal, Ihre persönlichen Bedürfnisse und Wünsche zu klären, dann die Belange des Baumes zu betrachten und sich zuletzt für ein Vorgehen zu entscheiden. So gehen wir auch normalerweise in einem typischen Beratungsgespräch vor.

10. Wie erkenne ich, ob eine Eiche mit Prozessionsspinnern befallen ist? Was kann ich tun?

Prozessionsspinner sind kleine Schmetterlinge. Ihre Raupen ernähren sich vom Eichenlaub. Zwischen Mitte Mai bis ungefähr Ende Juni, fallen sie durch selbstgesponnene Nester auf, in denen sie sich sammeln. Diese befinden sich meist in den „Achseln“ starker Äste oder auf deren Unterseite. Auf den ersten Blick sehen sie fast aus wie Knorpel des Baumes. Wenn sie aber nicht mehr tennisballgroß, sondern bis zu 1 Meter groß werden, ist spätestens klar: „Hier stimmt etwas nicht!“

In der Tat ist es sehr angeraten, etwas gegen den Prozessionsspinner zu unternehmen. Die Raupen haben an ihrem Hinterteil giftige, microfaserfeine Härchen, die mit dem Wind verteilt werden und die sie auch wie Pfeile heraus schießen können. Kommt ein Mensch beim Arbeiten im Garten oder im Vorüber gehen mit diesen in Kontakt, juckt es scheußlich und anhaltend. Auch für die Atemwege sind sie gefährlich. Zudem sind die Spinner in der Lage, über mehrere Jahre hinweg auch eine große Eiche mittels Laubfraß zu zerstören. Alle Sägewerke, die wir kennen, weigern sich, solche „verseuchten“ Eichen zu verarbeiten und viele Baumfäller vermeiden ebenfalls den Kontakt.

Es gibt wirksame Vorgehensweisen mit Vor und Nachteilen. Weitere sind noch in der Entwicklungsphase.

Wir bieten an die Nester im Mai und Juni zu entfernen. Nach intensiver Diskussion in unserem Team haben wir uns trotz der gesundheitlichen Gefahren dafür entschieden, weil wir die Not der betroffenen Baumbesitzer sehen und helfen wollen.

Weitere Informationen finden Sie auch unter: 

https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/wald/130506-nabu-hintergrundpapier-eichenprozessionsspinner-2.pdf

11. Welchen Baum empfehlen Sie, in meinem Garten zu pflanzen?

Wir haben Ihnen eine Liste besonders empfehlenswerter Bäume erstellt: Unsere „Marbaum-Spezialauswahl“. Dort können Sie sich in aller Ruhe über die Eigenschaften ausgesuchter Baumsorten informieren. Die Bäume sind nach ihrer Größe in Gruppen eingeteilt. Manchmal wird beim Pflanzen nämlich nicht bedacht, welche Ausmaße der gewählte Baum in einigen Jahren erreicht. Weil sich die Trockenzeiten in den vergangenen Jahren häufen, haben wir trockenheitsverträgliche Bäume besonders gekennzeichnet. Diese Bäume können Sie bei uns erwerben.

Außerdem haben wir weltweit Bäumen recherchiert, die sowohl extreme Trockenheit als auch Kälte vertragen. Diese „Klimawandel-Bäume“ sind in einer anderen Liste zusammengefasst. Wir haben dafür günstige Bezugsquellen aufgelistet. Wenn Sie größere Exemplare dieser Klimawandel-Bäume wünschen, sprechen Sie uns bitte an.

12. Was muss ich tun, damit mein gepflanzter Baum gut anwächst?

Wenn Sie einen Baum gepflanzt haben, wollen Sie sicherstellen, dass er gut anwächst.
Wir haben für Sie eine Bewässerungs- und Pflegeanleitung für neu gepflanzte Bäume erstellt. Damit können Sie neben guter Düngung das Menschenmögliche machen, um Erfolg zu haben. Die angegebenen Wassermengen sind etwa auf einen Baum mit dem Stammumfang von 14-16 cm abgestimmt. Bei kleineren Bäumen sollte die Wassermenge selbstverständlich reduziert, bei größeren erhöht werden.



Wir hoffen Ihnen mit der Beratung geholfen zu haben.

Haben Sie weitere Fragen? Dann schreiben sie uns gerne eine Email an:
anfrage@marbaum.de
oder rufen Sie uns an unter
0157/86805577